Wasser- und Bodenverbände gibt es in den meisten Bundesländern, sie sind in der Trinkwasserbeschaffung, Abwasserbeseitigung, Deichunterhaltung, Be- und Entwässerung von Flächen und vielen anderen Gebieten tätig. Vor Jahrzehnten nutzen Landwirte und Politiker in Hessen die Möglichkeit, über Wasser- und Bodenverbände für die Landwirtschaft Investitionen in gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Maschinen zu tätigen. Damit wurde ein besonderer Weg in der überbetrieblichen Kooperation beschritten, den es in anderen Bundesländern nicht gibt.

In ihren Regionen arbeiten die Wasser- und Bodenverbände eng mit den Maschinenringen und Landtechnischen Fördergemeinschaften zusammen; i.d.R. haben sie auch eine gemeinsame Geschäftsstelle. Auf Landesebene sind sie im Wasser-, Boden- und Landschaftspflegeverband Hessen (WBL Hessen) organisiert.

Ein Wasser- und Bodenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Tätigkeiten im Wasserverbandsgesetz, einem Rahmengesetz des Bundes, festgelegt sind und in dem Hessischen Ausführungsgesetz präzisiert und erweitert wurden. Obschon die Mitglieder Verbandsvorsteher und Verbandsvorstand in freier Wahl bestimmen, stehen die Verbände unter staatlicher Aufsicht, besonders hinsichtlich der Einhaltung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung. Dies gibt zusätzliche Sicherheit in Organisationen, deren jährliche Investitionen mitunter 1 Million € im Jahr übersteigen können.Begonnen hatte diese Entwicklung im Hessischen Ried. Mit der Zeit und mit politischer Unterstützung beschränkten sich ab den sechziger Jahren die dortigen Beregnungsverbände nicht mehr auf die ausschließliche Bereitstellung von Beregnungswasser, sondern investierten für ihre Mitglieder auch in Landtechnik, z.B. in Mähdrescher. Von hier aus „eroberte“ der Gedanke gemeinschaftlicher Investitionen nach und nach den größten Teil Hessens.

Heute sind in Hessen 43 Wasser- und Bodenverbände im überbetrieblichen Einsatz in der Landwirtschaft tätig. Ihr Verbandsgebiet reicht dabei von der Gemeindeebene bis hin zu Flächen, die mehrere Landkreise umfassen. Die Mitgliedsfläche eines Verbandes kann dementsprechend von rund 50 ha bis zu über 25.000 ha betragen. Ob klein oder groß spielt letztendlich aber keine Rolle – entscheidend ist, wieviel der Verband zur Kostensenkung in seinen Mitgliedsbetrieben beiträgt. Hierfür gibt es neben den überbetrieblichen Investitionen – und in Südhessen der Beregnung – eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen: